Wir wollen, dass Sie zufrieden sind
auf alle unsere Produkte geben wir selbstverständlich die gesetzlich vorgeschriebene, zweijährige Vollgarantie. Darüber hinaus gilt eine langjährige Kulanzregelung.
Bei einer Fehlfunktion nach Ablauf der zweijährigen Vollgarantie bitten wir Sie uns kurz anzurufen (+49 (0)9101 9093-0) um das Vorgehen abzustimmen. Fehlfunktionen, die nicht ganz offensichtlich auf grobe Fremdeinwirkungen zurückzuführen sind, reparieren wir schnell und kostenfrei. Ansonsten stimmen wir uns mit Ihnen bezüglich des sinnvollen Vorgehens ab. Wenn Sie das Gerät einschicken, bitten wir um eine kurze Fehlerbeschreibung und einen Hinweis, wenn es ganz besonders eilig ist. Vielen Dank.
Das „offizielle Upgrade-Versprechen“:
Klare Verhältnisse! Beim Erwerb eines teureren Messgerätes derselben Produktkategorie* nehmen wir ihr altes Gerät gegen Bezahlung der Preisdifferenz und einer nach dem Alter des zurückgegebenen Gerätes gestaffelten „Annutzungs- bzw. Wertverlustpauschale“ zurück. Dieses Upgrade-Versprechen gilt für bis zu zwei Jahre alte Hoch- und Niederfrequenz-Analyser. Für ältere Geräte machen wir Ihnen gerne ein gerätespezifisches Angebot.
Diese zusätzlich zur Preisdifferenz berechneten Pauschalen betragen bei einem Alter des zurückgegebenen Gerätes von
- Weniger als einem halben Jahr: 30,00 Euro inkl. MwSt.
- Weniger als einem Jahr: 60,00 Euro inkl. 19% MwSt.
- Weniger als zwei Jahre: 120,00 Euro inkl. 19% MwSt.
* d.h. es muss mindestens denselben Frequenzbereich umfassen. Die Regelung gilt gleichermaßen für Hoch- und Niederfrequenz